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Aktenzeichen I 639/25
Datum 02.02.1926
Leitsatz Erstreckt sich die Offenbarungspflicht bei Leistung des Offenbarungseides auf eine für den Schuldner im Grundbuch eingetragene Hypothek, die wegen Nichtigkeit der durch sie gesicherten persönlichen Forderung gemäß § 1163 Abs. 1 Satz 1 und § 1177 Abs. 1 BGB. dem Eigentümer des Grundstücks als Eigentümergrundschuld zusteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9200069
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