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Aktenzeichen II 786/25
Datum 28.01.1926
Leitsatz § 351 StGB. Sind als "unrichtige Belege" auch solche Beweisstücke anzusehen, die zwar echt, aber inhaltlich unrichtig oder nicht zum Nachweis der Ausgabe ausgestellt sind, als deren Beleg sie vorgelegt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E91E0065
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