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Aktenzeichen II 685/25

Datum 21.01.1926

Leitsatz 1. Unterliegen Schöffengerichtsurteile, die nach §§ 26, 18 des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter in der Fassung vom 12. Januar 1923 -- RGBl. I S. 58 -- Bußen verhängen, den ordentlichen Rechtsmitteln? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist der private Arbeitgeber nach diesem Gesetze zur Einstellung Schwerbeschädigter verpflichtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E91C0059

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