zurück

Aktenzeichen I 662/25

Datum 19.01.1926

Leitsatz 1. Stellt ein vom Verteidiger unterzeichneter, jedoch bloß von ihm ersichtlich nicht vertretene Ausführungen des Angeklagten enthaltender Schriftsatz eine nach § 345 Abs. 2 StPO. zulässige Revisionsbegründung dar? 2. Können die Vergehen nach § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb tateinheitlich zusammentreffen? 3. Erfaßt die Einziehung nach § 40 StGB., wenn nur Teile des erzeugten Gegenstandes (Maschine) durch die strafbare Handlung hervorgebracht sind, den Gegenstand im ganzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9190053

Download PDF

zurück