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Aktenzeichen I 590/25

Datum 11.12.1925

Leitsatz Gehören Pfändungsprotokolle des Gerichtsvollziehers auch dann zu den öffentlichen Urkunden im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB., wenn sie nicht gemäß § 762 ZPO. errichtet worden sind, sondern auf § 311 RAbgabenO. beruhen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E90D0027

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