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Aktenzeichen II 650/25

Datum 19.11.1925

Leitsatz 1. Genügt es nach § 339 StGB. zur Widerrechtlichkeit der Nötigung, daß der Beamte zu dem gegebenen Zwecke seine Amtsgewalt nicht als Zwangsmittel verwenden durfte? 2. Ist im Bereich des Preuß. Allg. Landrechts in einem Streit zwischen Eheleuten über die Herausgabe des gemeinschaftlichen Kindes die Polizei zu einer Entscheidung und ihrer Erzwingung befugt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9030003

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