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Aktenzeichen 1600/82

Datum 11.07.1882

Leitsatz 1. Setzt der Thatbestand des in §. 147 St.G.B.'s vorgesehenen Verbrechens voraus, daß das nachgemachte oder verfälschte Geld, welches der Thäter sich verschafft hat, kein ausländisches, sondern deutsches Geld sei? 2. Begründet es die Revision, wenn im Falle notwendiger Verteidigung dem Angeklagten nicht gleichzeitig mit der gemäß §. 199 St.P.O. an ihn ergehenden Aufforderung ein Verteidiger von Amts wegen beigeordnet wird, sofern er bis dahin einen solchen noch nicht bestellt hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B38D0441

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