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Aktenzeichen 1418/82

Datum 04.07.1882

Leitsatz 1. Findet in Preußen ein Arbeitszwang im administrativen Wege gegen solche Personen statt, welche öffentliche Unterstützung empfangen und sich weigern, die ihnen von der Behörde angewiesenen Arbeiten zu verrichten? 2. Ist bei erwiderten vorsätzlichen leichten Körperverletzungen, welche von einem Beamten in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Amtes begangen sind (§. 340 St.G.B.'s), eine Aufrechnung gemäß §. 233 St.G.B.'s zulässig, mögen beide Thäter oder nur der eine sich in Amtsausübung befunden haben? 3. Umfang und Inhalt der Urteilsgründe gemäß §. 266 Abs. 3 St.P.O. 4. Bildet der Gehorsam eines Untergebenen gegen einen widerrechtlichen Befehl seines Dienstvorgesetzten eine Amtspflicht und demgemäß einen Schuldausschließungsgrund im Sinne des §. 52 St.G.B.'s? 5. Kann bei idealer Konkurrenz einer von Beamten in der Amtsausübung verübten vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung im Sinne des §. 340 St.G.B.'s und einer unberechtigten Verhaftung im Sinne des §. 341 a. a. O. die Anwendung des §. 223 a a. a. O. in Frage kommen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B38C0432

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