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Aktenzeichen 1541/82
Datum 29.06.1882
Leitsatz Was ist unter der Vorschrift des §. 193 St.G.B.'s zu verstehen, daß die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen geschehene beleidigende Äußerung gestraft werden soll, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form derselben hervorgeht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3890420
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