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Aktenzeichen 1537/82

Datum 29.06.1882

Leitsatz Kann gegen einen Angeklagten, welcher zur Zeit der That das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch auf die dauernde Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, erkannt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3880416

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