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Aktenzeichen 1489/82

Datum 30.06.1882

Leitsatz 1. Wird bei Beleidigungen der Schutz des §. 193 St.G.B.'s durch den irrigen Glauben ausgeschlossen, daß die thatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ein geltend zu machendes Recht oder rechtliches Interesse vorliegen? 2. Befugnis zur Vertretung fremder Interessen. 3. Kommt, wenn eine mittels Androhung einer beleidigenden Kundgebung versuchte Nötigung in Frage steht, und der Angeklagte wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen den Rechtsschutz des §. 193 St.G.B.'s in Anspruch nimmt, der Zweck in Betracht, welchen der Angeklagte mit der Drohung verfolgte, oder derjenige, welchen er im Falle der Ausführung der Drohung verfolgt haben würde? Auskunftsbureaus.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3850405

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