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Aktenzeichen 1292/82

Datum 23.06.1882

Leitsatz Findet der für öffentliche Beamte im Strafrechte geltende Grundsatz, daß die Ausübung des Amtes dadurch noch nicht eine unrechtmäßige wird, daß der Beamte in einer sein Ermessen leitenden thatsächlichen Voraussetzung irrt, auch unterschiedslos Anwendung auf die von einem Waldeigentümer, Forst- oder Jagdberechtigten zum Forst- oder Jagdschutz bestellten Aufseher?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3840400

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