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Aktenzeichen 1348/82

Datum 14.06.1882

Leitsatz Was ist für den Thatbestand gefährlicher Körperverletzung unter dem Begriffsmerkmale einer "das Leben gefährdenden Behandlung" zu verstehen? Kommt es insbesondere darauf an, ob der Erfolg der Mißhandlung lebensgefährliche Wirkungen gezeigt hat, oder genügt es, daß die konkrete Mißhandlung geeignet war, solche Wirkungen hervorzurufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3820396

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