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Aktenzeichen 1263/82

Datum 20.06.1882

Leitsatz 1. Bezieht sich die Strafbestimmung des §. 275 St.G.B.'s auch auf die Fälschung von ausländischem Stempelpapier 2c? 2. Ist die wissentliche Veräußerung falscher Stempelmarken als ein Gebrauchmachen im Sinne des §. 275 Nr. 1 St.G.B.'s aufzufassen? 3. Ist die Strafbarkeit desjenigen, welcher unechte Stempelmarken anfertigt, dadurch bedingt, daß er die Absicht hatte, die Marken selbst als echte zu verwenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3800387

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