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Aktenzeichen 1043/82

Datum 24.05.1882

Leitsatz 1. Nach welchen Grundsätzen ist zu beurteilen, ob eine Thatsache im Sinne des §. 348 St.G.B.'s "rechtlich erheblich" sei? 2. Steht der Umstand, daß ein Pfändungsprotokoll über Einziehung von Gerichtskosten einen Bericht des Vollziehungsbeamten enthält, der Annahme entgegen, daß das Protokoll eine öffentliche Urkunde im Sinne des §. 348 a. a. O. sei? 3. Aufhebung einer thatsächlichen Feststellung wegen ihrer durch einen Widerspruch mit anderen thatsächlichen Feststellungen herbeigeführten Unverständlichkeit.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B37A0361

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