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Aktenzeichen 1376/82
Datum 15.06.1882
Leitsatz Ist der Begriff des Einsteigens da gegeben, wo der Dieb, um zu dem Raume, aus welchem gestohlen worden, zu gelangen, sich einer Öffnung bediente, die bestimmungsmäßig den Zugang zu einem anderen einzelnen Raume vermittelte, nicht aber den Eintritt in das betreffende Gebäude überhaupt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3750350
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