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Aktenzeichen 1255/82

Datum 05.06.1882

Leitsatz 1. Welche Merkmale umfaßt der Begriff eines unter den Schutz geistigen Eigentumes gestellten Werkes der bildenden Künste? 2. In welcher Weise hat die Erklärung zu erfolgen, vermöge deren der Urheber eines Werkes der bildenden Künste dessen Nachbildung an einem Werke der Industrie, der Fabriken, Handwerke oder Manufakturen gestattet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3720343

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