zurück

Aktenzeichen 1219/82

Datum 01.06.1882

Leitsatz Ist die Strafverfolgung wegen Ehebruches nur dann statthaft, wenn wegen des nämlichen Ehebruches die Ehescheidung erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B36E0334

Download PDF

zurück