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Aktenzeichen 1219/82
Datum 01.06.1882
Leitsatz Ist die Strafverfolgung wegen Ehebruches nur dann statthaft, wenn wegen des nämlichen Ehebruches die Ehescheidung erfolgt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B36E0334
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