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Aktenzeichen 926/82

Datum 08.05.1882

Leitsatz 1. Ist die Entwendung von Nahrungs- oder Genußmitteln von unbedeutendem Werte oder in geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauche (St.G.B. §. 370 Nr. 5) begrifflich Diebstahl? 2. Umfaßt das dem Raube gleich zu bestrafende Verbrechen desjenigen Diebes, welcher, auf frischer That betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitze des gestohlenen Gutes zu erhalten, auch die in St.G.B. §. 370 Nr. 5 bezeichneten Entwendungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B36C0325

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