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Aktenzeichen 746/82

Datum 29.04.1882

Leitsatz 1. Darf ein Widerspruch im Spruche der Geschworenen aus anderen Gründen, als aus dem Inhalte dieses Spruches selbst, zum Zwecke der Einleitung eines Berichtigungsverfahrens abgeleitet werden? 2. Ist, wenn mit Unrecht ein Berichtigungsverfahren, weil der Spruch der Geschworenen in sich widersprechend sei, eingeleitet worden war und zu einer Abänderung des Spruches geführt hat, nach Aufhebung des Urteiles durch das Revisionsgericht das neue Urteil erster Instanz auf Grund des ursprünglichen Spruches zu fällen oder die Sache abermals vor die Geschworenen zu verweisen? 3. Notwendigkeit der Angabe von Gründen für den angenommenen Widerspruch im Spruche der Geschworenen. Belehrung der Geschworenen bei Einleitung des Berichtigungsverfahrens über ihre Befugnis, von dem früheren Spruche abzugehen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B36A0317

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