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Aktenzeichen 815/82

Datum 19.05.1882

Leitsatz Ist in Preußen ein königlicher Förster, welcher in einem fiskalischen Gutsbezirke im Auftrage der vorgesetzten Regierung die Geschäfte eines Steuererhebers besorgt hat, ohne daß er von dem Landrate bestätigt worden, im Falle der Unterschlagung erhobener Steuern aus dem §. 350 St.G.B.'s zu bestrafen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3680305

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