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Aktenzeichen 948/82

Datum 08.05.1882

Leitsatz 1. In welchen Handlungen ist eine "Entführung" im Sinne des §. 237 St.G.B.'s enthalten? Wird insbesondere letztere dadurch ausgeschlossen, daß die Frauensperson selbst physisch bei dem Gelangen an den anderen Ort mitthätig war, und erfordert sie, daß ein Wegbringen unmittelbar aus der von der Frauensperson mit ihren Eltern bewohnten Räumlichkeit erfolgte? 2. Schließt der Umstand, daß Mißhandlungen einen Beweggrund für die Einwilligung der Frauensperson zu ihrer Entführung oder für die Handlungsweise des Entführenden bildeten, aus, daß die Handlungsweise des letzteren den Zweck verfolgte, die Frauensperson zur Ehe zu bringen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3640292

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