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Aktenzeichen 911/82
Datum 19.05.1882
Leitsatz Läßt sich, und unter welchen Umständen, die bloße Namensunterschrift als Urkunde auffassen, welche für den Beweis von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3630289
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