zurück

Aktenzeichen 1118/82

Datum 13.05.1882

Leitsatz Kann eine wegen gewerbsmäßiger Unzucht verurteilte Frauensperson in demjenigen Strafverfahren, welches mit Bezug auf dieselbe Unzucht die Anschuldigung der Kuppelei zum Gegenstande hat, als der Teilnahme an dieser Kuppelei verdächtig oder bereits verurteilt unbeeidigt als Zeugin vernommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3620286

Download PDF

zurück