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Aktenzeichen 989/82

Datum 09.05.1882

Leitsatz Darf ein Mitangeklagter in demselben Verfahren überhaupt oder wenigstens dann eidlich oder uneidlich als Zeuge bezüglich seiner Mitangeklagten vernommen werden, wenn die Untersuchung mehrere selbständige Straffälle betrifft, und der Mitangeklagte über einen Straffall Auskunft geben soll, bei welchem er selbst irgend einer Beteiligung gar nicht beschuldigt oder auch nur verdächtig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3600279

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