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Aktenzeichen 992/82

Datum 09.05.1882

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist das ekelerregende Aussehen von Eßwaren geeignet, dieselben als verdorben darzustellen, und fällt die Eigenschaft der Verdorbenheit, welche in rohem Zustande zur Zeit des Verkaufes vorhanden ist, dadurch hinweg, daß durch spätere Behandlung des Gegenstandes die Erscheinungen, welche die Verdorbenheit begründen, beseitigt werden können? 2. Ist das fahrlässige Feilhalten 2c verdorbener Eßwaren und Getränke gegenwärtig strafbar, wenn solches nicht unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung geschieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B35E0268

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