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Aktenzeichen 904/82

Datum 02.05.1882

Leitsatz 1. Wird der ursachliche Zusammenhang zwischen einer durch Fahrlässigkeit herbeigeführten Verwundung und dem Tode des Verletzten durch den Nachweis beseitigt, daß erst die schädigende Wirksamkeit eines aktiven Verhaltens des Verletzten die Wunde zu einer tödlichen gestaltet hat? 2. Müssen bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung die Urteilsgründe sich darüber aussprechen, ob der Angeklagte den Tod als mögliche Folge seines Verhaltens vorhersehen konnte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3580249

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