zurück

Aktenzeichen 878/82

Datum 27.04.1882

Leitsatz 1. Ist die Revision in Strafsachen auch lediglich wegen der Kostenverurteilung zulässig? 2. Hat der zu Strafe verurteilte Angeklagte, gegen welchen der Verletzte ursprünglich als Privatkläger aufgetreten ist, später aber die Staatsanwaltschaft die Verfolgung übernommen hat, dem Nebenkläger -- als welcher der Verletzte zugelassen ist -- die diesem erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3540237

Download PDF

zurück