zurück

Aktenzeichen 707/82

Datum 21.04.1882

Leitsatz 1. Ist ein von dem Prozeßrichter auf das Gutsinventarium, bezw. die Gutsvorräte angelegter Arrest nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung über die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen durch den Gerichtsvollzieher zu vollziehen? 2. Macht sich derjenige, welcher bewegliche Sachen beiseiteschafft, hinsichtlich deren der Gerichtsvollzieher nur erklärt hat, daß er sie mit Beschlag belege und deren Wegschaffung verbiete, ohne zugleich die Formen der Pfändung anzuwenden, nach §. 137 St.G.B.'s strafbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3510227

Download PDF

zurück