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Aktenzeichen 898/82

Datum 01.05.1882

Leitsatz 1. Ist die Strafbarkeit des Stifters einer geheimen Verbindung dadurch bedingt, daß er Mitglied derselben wird? 2. Was ist unter "Versammlung zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten" im Sinne der preußischen Verordnung über die Verhütung eines Mißbrauches des Versammlungsrechtes vom 11. März 1850 §. 2 (G.S. S. 277) zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B34E0215

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