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Aktenzeichen 712/82

Datum 21.04.1882

Leitsatz 1. Kann ein in Gemäßheit des §. 711 C.P.O. geleisteter Offenbarungseid aus Fahrlässigkeit falsch geschworen werden? 2. Ist der Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren verpflichtet, auch solche Forderungen in das von ihm vorzulegende Vermögensverzeichnis aufzunehmen, welche von einer vorgängig von ihm zu beschaffenden Gegenleistung abhängig, bezw. auch solche, welche nach §. 749 C.P.O. der Pfändung nicht unterworfen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B34B0205

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