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Aktenzeichen 788/82

Datum 18.04.1882

Leitsatz Liegt ein Gebrauchmachen von der fälschlich angefertigten Urkunde zum Zwecke der Täuschung dann vor, wenn der Dritte, welchem die Urkunde übergeben wird, Kenntnis davon hat, daß die Urkunde von dem Angeklagten unter fremdem Namen unterzeichnet worden ist, während die gegen ihn beabsichtigte und verübte Täuschung sich auf die Berechtigung des Angeklagten zur Ausstellung der Urkunde unter fremdem Namen bezieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B34A0202

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