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Aktenzeichen 702/82
Datum 18.04.1882
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen sind im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechtes Grenzhügel für Grenzzeichen zu erachten? 2. Ist im Falle der Erneuerung alter vertragsmäßiger Grenzen der strafrechtliche Schutz der Grenzzeichen durch die civilrechtliche Gültigkeit der erneuerten Grenzfeststellung bedingt? 3. Dürfen in Preußen die durch polizeiliche Verfügung des Amtsvorstehers an einem öffentlichen Wege gesetzten Grenzzeichen von den Anliegern eigenmächtig verändert werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3490199
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