zurück

Aktenzeichen 787/82

Datum 22.04.1882

Leitsatz Enthält die Vorschrift des §. 136 Nr. 7 des Vereinszollgesetzes, wonach Gewerbtreibende im Grenzbezirke, welche sich über die Verzollung oder die zollfreie Abstammung bezogener Gegenstände nicht ausweisen können, mit der Strafe der Zolldefraude belegt werden sollen, eine Beweisregel oder einen selbständigen Thatbestand, und, wenn das letztere der Fall, worin besteht der vollendete Reat dieses Zollvergehens?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3460190

Download PDF

zurück