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Aktenzeichen 688/82

Datum 12.04.1882

Leitsatz 1. Enthält die strafrechtliche Unverfolgbarkeit von Kindern, welche bei Begehung der Handlung das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet haben, einen persönlichen Strafausschließungsgrund, oder wird dadurch das Vorhandensein einer strafbaren Handlung an sich ausgeschlossen? Ist Teilnahme an den Handlungen solcher Kinder denkbar, oder können die letzteren nur als Werkzeuge in der Hand der strafmündigen Teilnehmer in Betracht kommen? 2. Erfüllt ein Hindurchkriechen durch eine unterhalb der Befriedigung eines umschlossenen Raumes am Erdboden befindliche Öffnung das Thatbestandsmerkmal des "Einsteigens" bezüglich des schweren Diebstahles?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3450186

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