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Aktenzeichen 550/82

Datum 18.04.1882

Leitsatz Fällt unter den Thatbestand des §. 348 St.G.B.'s die falsche Beurkundung einer Thatsache, deren Rechtserheblichkeit gesetzlich anerkannt ist, aber nach Lage des Falles von niemandem praktisch verwertet werden konnte? Irrtum über die Rechtserheblichkeit. Falsches Protokoll eines Gerichtsvollziehers über Vollziehung einer Pfändung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3440184

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