zurück

Aktenzeichen 776/82

Datum 13.04.1882

Leitsatz Haben bei wissentlicher Übertretung einer zur Verhütung der Maul- und Klauenseuche erlassenen Aufsichtsmaßregel der zuständigen Behörde die Strafbestimmungen der §§. 65--67 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen (R.G.Bl. S. 153), oder §. 328 St.G.B.'s zur Anwendung zu kommen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B33B0159

Download PDF

zurück