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Aktenzeichen 724/82
Datum 11.04.1882
Leitsatz Muß die stattgefundene Beeidigung eidesunmündiger Personen als Zeugen die Aufhebung des Urteiles nach sich ziehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3390155
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