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Aktenzeichen 541/82

Datum 31.03.1882

Leitsatz 1. Ist ein Vertrag, durch welchen jemand das Eigentum einer Sache für einen bestimmten Preis an einen anderen mit der Abrede überläßt, daß der Preis nicht bar bezahlt, sondern auf eine Forderung des Übernehmers der Sache an den Überlassenden verrechnet werden soll, stets als ein Kaufvertrag mit der Nebenabrede der Kompensation anzusehen, oder ist ein solcher Vertrag dann, wenn die Kontrahenten der Hauptsache nach durch Überlassung des Eigentumes der Sache, als eines Zahlungsmittels, die Tilgung der Schuld des Überlassers an den Übernehmer der Sache bezwecken, als datio in solutum aufzufassen? 2. Bedeutung dieser verschiedenen Auffassung für den Thatbestand des §. 211 K.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3370149

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