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Aktenzeichen 595/82
Datum 27.03.1882
Leitsatz 1. Welchen Begriff verbindet §. 147 St.G.B.'s mit "nachgemachtem" Gelde? 2. Setzt §. 147 St.G.B.'s voraus, daß derjenige, welcher nachgemachtes Geld "sich verschafft", die Unechtheit desselben gekannt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3340142
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