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Aktenzeichen 700/82

Datum 23.03.1882

Leitsatz 1. Hat das zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufene Gericht, oder diejenige Instanz, gegen deren Urteil das Rechtsmittel eingelegt wird, über die Berechtigung zum Anschlusse eines Nebenklägers zu entscheiden, wenn die Anschlußerklärung erst nach ergangenem Urteile behufs Einlegung eines Rechtsmittels erfolgt? 2. Kann eine zu Protokoll des Gerichtsschreibers erklärte, aber vom Nebenkläger unterschriebene Anschlußerklärung die vorgeschriebene schriftliche Form ersetzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3320139

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