zurück

Aktenzeichen 470/82

Datum 16.03.1882

Leitsatz 1. Inwiefern ist bei gemeinschaftlichem Gewerbebetrieb mehrerer derjenige Gesellschafter, welcher nach vereinbarter Geschäftsteilung nicht selbst mit Annahme und Beschäftigung der Arbeiter befaßt ist, persönlich für Übertretungen der deshalbigen Bestimmungen der Gewerbeordnung verantwortlich? 2. Wird die Selbständigkeit des einzelnen Reates zu G.O. §. 135 Abs. 2 u. 4 schon durch jeden Tag der Überbeschäftigung begrifflich begründet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3280111

Download PDF

zurück