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Aktenzeichen 317/82
Datum 02.03.1882
Leitsatz Unterliegt Branntwein auch dann, wenn er zum Bestandteile eines anderen Stoffes (künstlich bereiteten Süßweines) durch Mischung verarbeitet ist, bei der Einführung von einem Zollvereinsstaate in einen anderen stets der Übergangssteuer?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3260104
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