zurück

Aktenzeichen 164/82

Datum 17.02.1882

Leitsatz 1. Kann die Verpachtung eines Grundstückes als eine Veräußerung, bezw. wenn erstere nur zum Scheine erfolgt ist, als ein Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen im Sinne des §. 288 St.G.B.'s aufgefaßt werden? 2. Erfordert der Thatbestand des §. 288 St.G.B.'s, daß der Gläubiger gerade diejenigen Sachen im Wege der Zwangsvollstreckung anzugreifen beabsichtigt habe, welche der Schuldner veräußert oder beiseitegeschafft hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3250100

Download PDF

zurück