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Aktenzeichen 449/82

Datum 15.03.1882

Leitsatz 1. Welche Beamte sind in Ermangelung besonderer landesgesetzlicher Vorschriften für "zuständig" zu erachten, um die Aufforderung, sich zu entfernen, an eine auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen versammelte Menschenmenge mit der Rechtswirkung zu erlassen, daß die sich nach der dritten Aufforderung nicht entfernenden Personen der Strafe des Auflaufes unterliegen? 2. Welcher Vorsatz gehört zur Strafbarkeit des Auflaufes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3210091

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