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Aktenzeichen 3227/81

Datum 18.02.1882

Leitsatz 1. Wann beginnt die Frist zur Stellung des Strafantrages wegen Ausbeutung Minderjähriger? Ist dieses Vergehen in dem Falle, wenn der Minderjährige zur Unterzeichnung von Wechselblanketts veranlaßt worden ist, mit deren Unterzeichnung und Aushändigung, oder erst mit der nachmals von seiten des Thäters erfolgten Ausfüllung des Wechselblankettes vollendet? 2. Einfluß der Genehmigung des Vormundes zu der Wechselausstellung von seiten des Minderjährigen? 3. Kann gewinnsüchtige Absicht schon in der Absicht gefunden werden, durch den Wechsel, zu dessen Ausstellung der Minderjährige veranlaßt wurde, Sicherstellung einer an sich begründeten Forderung gegen den letzteren zu erlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3120047

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