zurück

Aktenzeichen 203/82

Datum 13.02.1882

Leitsatz 1. Wie verhält sich die Verjährung der Strafverfolgung zum Ablaufe der Frist für die Stellung des Strafantrages? 2. Kann -- der Regel nach -- bei s. g. Antragsdelikten eine Strafverfolgung wirksam eingeleitet werden, ehe ein rechtsgültiger Strafantrag gestellt ist? 3. Unterbrechen beim Mangel solchen Strafantrages richterliche, auf Anregung des Staatsanwaltes vorgenommene Handlungen wider den Thäter die Verjährung der Strafverfolgung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B30F0037

Download PDF

zurück