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Aktenzeichen 3276/81

Datum 11.02.1882

Leitsatz Ist der §. 367 Nr. 7 St.G.B.'s auf die Fälle anwendbar geblieben, wo das Feilhalten verdorbener Getränke oder Eßwaren nicht unter §. 10 Nr. 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln (R.G.Bl. S. 145) fällt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B30E0034

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