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Aktenzeichen 3192/81

Datum 11.02.1882

Leitsatz 1. Beginnt die Frist zur Einlegung der Revision für den Nebenkläger, welcher nicht anwesend und nicht vertreten gewesen ist, mit der Verkündung oder mit der Zustellung des Urteiles? 2. Kann bei Beurteilung der Frage, ob die von einem Gewerbetreibenden zur Bezeichnung derselben Ware gleichzeitig angemeldeten und eingetragenen mehreren Warenzeichen nur in ihrer Vereinigung zu einer Kollektivmarke, oder als selbständige Einzelzeichen den gesetzlichen Schutz erlangt haben, die von dem Anmeldenden bei der Anmeldung verfolgte, durch die Art der Anmeldung und Eintragung aber nicht zum Ausdrucke gelangte Absicht in Betracht gezogen werden? 3. Unter welcher Voraussetzung fällt ein Warenzeichen, das aus einem mit einer Einfassung oder Verzierung umgebenen Worte besteht, unter das Verbot des Eintrages eines Zeichens, welches ausschließlich aus Zahlen, Buchstaben oder Worten besteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B30D0028

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