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Aktenzeichen 3177/81

Datum 04.02.1882

Leitsatz 1. Erscheint der Thatbestand des Hausfriedensbruches ausgeschlossen, wenn dem Eindringenden ein unbeschränktes Recht zum Aufenthalte in der Wohnung zusteht, der Eintritt oder das Verweilen in letzterer aber nicht zur Geltendmachung jenes Rechtes, sondern zur Erreichung eines anderen rechtswidrigen Zweckes erfolgt? 2. Kann die von ihrem Ehemanne getrennt wohnende Ehefrau einen Hausfriedensbruch in der Wohnung ihres Ehemannes begehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3070015

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